Impressum

Verantwortlich:

Buero Lippert, Inh. Ulrich Lippert

Kontakt:

Ludwigsplatz 8, 83064 Raubling --> Telefon: +49 (0)8035 - 50 09 307 --> email: info@buero-lippert.de

Umsatzsteuer-ID:

DE813164215

AGB:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für Buero Lippert, Buchhaltungen und Büroservice,  Ludwigsplatz 8, 83064 Raubling
(nachstehend Dienstleister genannt)


..... § 1 Geltungsbereich


(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte auf Werkvertragsbasis gemäß § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).


(2) Hiervon etwa abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.


(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.


..... § 2 Vertragsgegenstand


(1) Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.


(2) Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

..... § 3 Zustandekommen des Vertrages


(1) Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags, Auftragsangebots oder Vertrags auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.


(2) Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist der spezifischen und individuellen Vereinbarung zu entnehmen.


..... § 4 Vertragsdauer und Vergütung


(1) Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.


(2) Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart.


(3) Eine Kündigung ist jederzeit möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber, ist der Dienstleister für die geleisteten Arbeiten entsprechend und nach der vorliegenden aktuellen Preisliste zu entschädigen. In jedem Falle ist der Dienstleister zur Einbehaltung aller ihm vorliegenden Unterlagen und Arbeitsergebnisse, unabhängig der Herkunft, bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Abrechnungen berechtigt. Der Auftraggeber erklärt mit Unterzeichnen des Werkvertrags sein Einverständnis.


(4) Der Vergütung des Dienstleisters liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde.


(5) Sämtliche Zahlungen sind sofort nach  Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, es sei denn die Rechnung nennt eine abweichende Zahlungsvereinbarung. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von 5,5 % (fix) zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.


(6) Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, dürfen vom Dienstleister in Rechnung gestellt werden.


(7) Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.


..... § 5 Leistungsumfang


(1) Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.


(2) Der Dienstleister wird den Auftraggeber auf Anfrage über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.


(3) Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.


(4) Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal.


(5) Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.


(6) Der Dienstleister erbringt alle Leistungen, die ihm im Rahmen des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erlaubt sind. Die Tätigkeiten beschränken sich demnach auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Ausgeschlossen sind insbesondere die Hilfeleistungen in steuerlichen Angelegenheiten über die vorgenannten Befugnisse hinaus. Es erfolgt keine Steuer- und keine Rechtsberatung.
Weiter werden auf Wunsch des Auftraggebers Beratungsleistungen erbracht, die ebenfalls nach dem vorgenannten Schema abgerechnet werden.

Dem Dienstleister ist es gestattet, zur ordentlichen Erfüllung der übertragenen Aufgaben ggf. notwendige Leistungen durch Dritte erledigen zu lassen.


(7) Die Übermittlung von für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten durch Datenfernübertragung (elektronische Übermittlung) an die Finanzverwaltung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 87d Abgabenordnung (AO) als reine Übermittlungsleistung. Eine steuerrechtliche Prüfung der Daten ist damit nicht verbunden.


..... § 6 Verschwiegenheitspflicht

Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.


..... § 7 Haftung


(1) Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.


(2) Die Regelung des vorstehenden § 7 (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

..... § 8 Gerichtsstand


(1) Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.


(2) Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlands- und Auslandskunden gleichermaßen.


(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.


..... § 9 Sonstige Bestimmungen


(1) Nebenabreden zu Verträgen und zu Bestimmungen dieser AGB bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.


(2) Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, ihre Ansprüche aus Verträgen der Geschäftsverbindung ohne Zustimmung der Gegenseite an Dritte abzutreten.


..... § 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.


Raubling, Stand: 30.08.2026